Unverständnis über Regierungsentscheidung – DGV sieht weiteren Handlungsbedarf

Unverständnis über Regierungsentscheidung – DGV sieht weiteren Handlungsbedarf

Unverständnis über Regierungsentscheidung
Deutscher Golf Verband sieht weiteren Handlungsbedarf

Wiesbaden, 16. April 2020. „Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir
wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai
fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf
Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin
und der Regierungschefs der Länder.
„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und
millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend
wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei
Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor
Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der
Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen
Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen
Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen
Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“,
bezieht Kobold eindeutig Position.
Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade
Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig
sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte
ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom
längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind
weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport
zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem
Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-
Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung
sicherstellen.
„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen
verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor
die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen
Freizeitgolfer in Deutschland.