Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation im Landkreis Saarlouis ist die Zahl der Teilnehmer an der Mitgliederversammlung am 25.10.2020 auf 10 Personen begrenzt.
Um dennoch die notwendigen Beschlüsse zu erhalten, hat der Vorstand entschieden, von § 5 Abs. 2 Ziffer 2 des Corona-Abmilderungsgesetzes Gebrauch zu machen. Das bedeutet, es wird den Vereinsmitgliedern ermöglicht, ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Damit können auch diejenigen Mitglieder, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht für die Teilnahme angemeldet haben, an der Beschlussfassung mitwirken.
Für die schriftliche Beschlussfassung stellen wir Ihnen natürlich zusätzliche Unterlagen bzw. Möglichkeiten der Information zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmabgabe nur gültig ist, wenn sie vor dem 25. Oktober 15.00 Uhr abgegeben wird.
Falls Sie bereit sind, sich mit diesen Unterlagen zu befassen und an der Beschlussfassung mitzuwirken, bitten wir um eine kurze Rückmeldung an info@golfclub-saarbruecken.de
Freundliche Grüße
Der Vorstand